Kindergarten und Schule

Eine für Eltern sehr intensive Phase ist die Zeit, in der ihr Kind mit Down-Syndrom den Kindergarten und später die Schule besucht. Sie stellen sich die Frage, wo ihr Kind die beste Förderung erhält und wo es möglichst gut in die Gemeinschaft mit Gleichaltrigen eingebunden ist. Dabei ist trotz des Rechtes auf Inklusion der Weg nicht automatisch in jede Wunscheinrichtung geebnet. Dennoch lohnt sich der Blick darauf, von welcher Lernumgebung Kinder und Jugendliche mit Down-Syndrom profitieren und wo und wie sie am besten lernen können.

Auf dieser Seite können Sie erste Informationen zu diesen spannenden Lebensabschnitten lesen. Außerdem stellen wir Ihnen Möglichkeiten und Materialien für die Förderung vor.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns gern an unter Telefon +49 9123 982121 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@ds-infocenter.de.

Kindergarten

Wenn ein Kind mit Down-Syndrom geboren wird, fragen sich seine Eltern sehr bald: Kann mein Kind eine Krippe oder einen Kindergarten besuchen? Ja – es ist möglich. Es ist sein gutes Recht und es wird davon profitieren.

Viele Kindertagesstätten machen sich seit Jahren auf den Weg dazu, ein Umfeld für Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihren Fähigkeiten zu schaffen. Sie sollen dort miteinander lernen, spielen und leben. Obwohl das Recht auf Inklusion seit 2009 verbindlich ist, haben einige Einrichtungen immer noch keine Erfahrung.

Kinder mit Down-Syndrom lernen in einem inklusiven Setting effektiver und nachhaltiger: vor allem in den Bereichen Sprache und Sprechen sowie im Spiel- und Sozialverhalten. Sie haben die Möglichkeit, in ihrem Wohnumfeld Kontakte und Freundschaften zu knüpfen. Im gemeinsamen Lernen von Anfang an wird die Grundlage für eine lebenslange Teilhabe in der Gesellschaft gelegt.

Schule

Dank der UN-Behindertenrechtskonvention ist auch für Kinder mit einer Beeinträchtigung der Zugang zum allgemeinen Bildungssystem gegeben. Je nach Umsetzung in den einzelnen Bundesländern haben Eltern das Recht, eine Schule für ihr Kind zu wählen. In den meisten Bundesländern gibt es beide Optionen: eine Förderschule oder der gemeinsame Unterricht in einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule.

Kinder mit Down-Syndrom entwickeln sich sehr unterschiedlich. Ob sie mit Eintritt der Schulpflicht die Schule besuchen oder noch ein Jahr länger im Kindergarten bleiben, muss jeweils individuell entschieden werden. Eltern, deren Kind eine inklusive Schule besuchen soll, sollten sich auf jeden Fall rechtzeitig informieren und erste Schritte in die Wege leiten.

Ist die Schule gefunden, sind Lehrkräfte und Schulbegleitung bereit, sich über das Down-Syndrom zu informieren und heißen das Kind herzlich willkommen, gelingt das gemeinsame Leben und Lernen meist sehr gut. Dabei profitiert nicht nur das Kind mit Down-Syndrom, sondern auch die Mitschüler:innen. Auch Mitarbeitende in den Schulen melden immer wieder zurück, wie positiv sich das gemeinsame Lernen auf alle auswirkt.

Down-Syndrom-Sprechstunde Lauf

Die Down-Syndrom-Sprechstunde Lauf ist ein Beratungsangebot für Eltern mit einem Kind im Alter von vier bis acht Jahren. Ein Team, bestehend aus einer Logopädin, einer Physiotherapeutin, einer Ergo-/Verhaltenstherapeutin und einer Mitarbeiterin des Deutschen Down-Syndrom InfoCenters, bietet den Eltern die Gelegenheit, in angenehmer und wertfreier Atmosphäre über ihre Wünsche, Sorgen oder Erwartungen in Bezug auf die Entwicklung des Kindes zu sprechen.

Das Kind kann sich ohne Druck im freien Spiel oder bei speziellen Angeboten zeigen; mit den Eltern findet ein gemeinsamer Dialog hinsichtlich der weiteren Entwicklungsschritte statt. Das praxiserfahrene, multiprofessionelle Team kann die Fragen der Eltern aus verschiedenen Perspektiven unabhängig beleuchten. Konkrete Hilfestellungen werden gezeigt und mit dem Kind ausprobiert. Die Familien erhalten unmittelbar Anleitung und Hilfestellungen, die im Anschluss schriftlich zusammengefasst werden.

Die Down-Syndrom-Sprechstunde findet in der Regel am zweiten Dienstag im Monat in den Praxisräumen der Handlungsorientierten Therapien Nussbächer in Lauf statt. Sie beginnt um 8:30 Uhr und endet um 11:30 Uhr. Die Beratung dauert in jedem der vier Bereiche – Logopädie, Physiotherapie, Ergo- und Verhaltenstherapie und Alltag – etwa 45 Minuten.

Die Familie bekommt etwa acht Wochen im Voraus einen Fragebogen, um den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes zu schildern.

Familien, die mit ihrem Kind in die Down-Syndrom-Sprechstunde kommen möchten, können sich telefonisch im Down-Syndrom-InfoCenter anmelden: +49 9123 982121. Bitte beachten Sie die Wartezeit von circa zwölf Monaten.

Die Beratung im Rahmen der Down-Syndrom-Sprechstunde wird von den Krankenkassen nicht unterstützt. Damit der Eigenbeitrag der Familien (100 Euro) möglichst gering gehalten werden kann, bemühen wir uns um Spenden. Mit einer Spende können Sie die Down-Syndrom-Sprechstunde unterstützen. Die Kinder und wir danken Ihnen herzlich!

Die Logopädin überprüft spielerisch die Mundsituation, wie die Artikulation gelingt, wie Satzbau und Grammatik entwickelt sind, z.B. ob das Kind schon Haupt- und Nebensätze spricht, ob es verschiedene Zeitformen ausdrücken kann.

Schulkinder können zeigen, wie viele Laute sie bereits den entsprechenden Buchstaben zuordnen können und wie weit der Leseerwerb fortgeschritten ist.

Die Logopädin berät außerdem bei Problemen mit der Nahrungsaufnahme.

Die Physiotherapeutin beobachtet den motorischen Entwicklungsstand des Kindes und bespricht Bewegungsauffälligkeiten mit den Eltern. Bei Fehlstellungen, zum Beispiel der Füße, zeigt sie Behandlungsmöglichkeiten auf.

Gerne geht sie auf Fragen der Eltern ein, welche Therapieansätze (z.B. aus Konzepten wie Bobath, Vojta, Pörnbacher usw.) für das Kind aus ihrer Sicht geeignet ist.

Die Ergotherapeutin/Verhaltenstherapeutin schaut neben der (fein-)motorischen Entwicklung auch auf die Selbstständigkeit und Teilhabe des Kindes bei Alltagshandlungen. Sie beobachtet Verhalten im Allgemeinen und Sozialverhalten im Speziellen.

Konkrete Ansätze und Hinweise helfen den Eltern, ihr Kind in der Selbständigkeit zu unterstützen und auf schwierige Verhaltensweisen adäquat zu reagieren.

Eine Mitarbeiterin des Deutschen Down-Syndrom InfoCenters informiert Familien über Fördermöglichkeiten und -materialien und geeignete Literatur. Oft stehen Fragen zu den Themen Kindergarten und Schule sowie der Schulwahl und zu Möglichkeiten einer inklusiven Beschulung im Mittelpunkt.

Auch rechtliche und finanzielle Fragen kommen zur Sprache. Auf Wunsch können außerdem Kontakte zu anderen Familien weitergegeben werden.

Materialien für Kindergarten und Schule