Mein Kind mit Down-Syndrom wird 18 Jahre. Was muss ich beachten? Was ändert sich?
Online-Seminar für Eltern
Nach dem Gesetz ist jeder Mensch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig. Doch was bedeutet die Volljährigkeit für einen jungen Erwachsenen mit einer Behinderung? Was ändert sich mit dem 18. Geburtstag? Welche Folgen hat die Volljährigkeit des Kindes für die Eltern und für das Kind?
Jochen Rolle, Geschäftsführer der InkA Wetterau gGmbH, möchte am 123456 aus der Praxis berichten, was sich alles mit der Volljährigkeit eines Kindes mit Behinderung ändert. Über seine Arbeit bei der InkA Wetterau (Unterstützung, Begleitung und Beratung beim Übergang Schule Beruf) konnte er sich vielfältiges Wissen über diese Themen aneignen. Diese wichtigen Infos möchte er gerne angehenden Erwachsenen und ihren Eltern weitergeben, damit sie gut auf den 18. Geburtstag vorbereitet sind.
Geschäftsfähig, rechtliche Betreuung oder Vollmacht bis hin zu Kindergeldansprüchen oder neue Zuständigkeiten – vieles ändert sich mit der Volljährigkeit und einiges sollte man schon vor dem 18. Geburtstag bedenken und anstoßen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Eltern, deren Kinder kurz vor der Volljährigkeit stehen oder diese bereits erreicht haben.
Datum
Donnerstag, 17. Juni 2027, von 19.00 bis ca. 21 Uhr
Teilnahmebeitrag
40 Euro Mitglieder
55 Euro Mitglieds-Elternpaare
70 Euro Nichtmitglieder
Referent
Jochen Rolle, Geschäftsführer der Inklusiven Arbeit
Wetterau gGmbH (InkA), Bad Nauheim