Beschleunigte Hilfsmittelversorgung
Seit März 2025 gilt eine beschleunigte Hilfsmittelversorgung: Verordnungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die in Sozialpädiatrischen Zentren oder Medizinischen Zentren für Erwachsene Menschen mit Behinderung behandelt werden, gelten als medizinisch notwendig und sollen daher beschleunigt, unbürokratisch und ressourcensparend vonstattengehen. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war eine zeit- und bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung und ein Abbau von Bürokratie.
Leitfaden zum Download
Die Umsetzung dieser Neuregelung im Alltag stößt auf Schwierigkeiten. Das Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung hat den aktuellen Stand zusammengefasst: in einer juristisch kommentierten Langform und in einer einfach formulierten Kurzform. Es wird beschrieben, wie die beteiligten Akteure bei der Hilfsmittelversorgung ressourcenschonend und effizient miteinander kommunizieren können, um die Hilfsmittel zum richtigen Zeitpunkt und ohne bürokratische Belastungen zu erhalten.
Rückmeldungen erwünscht!
Das Aktionsbündnis freut sich über Anregungen sowie Wünschen zu Austausch und Diskussion, am besten per E-Mail an kontakt@aktionsbuendnis-hilfsmittelversorgung.de.
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