Einmalige Spende - Online
Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Nürnberg, St.-Nr. 241/110/71302 vom 13.01.2004 für die Jahre 2001-2003 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
Spenden sind steuerlich absetzbar.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger Zwecke verwendet wird.
Spendenbestätigung
Bei Spenden bis 100 EUR gilt Ihr Kontoauszug in Verbindung mit dem Ausdruck dieses Spendenauftrages als Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt.
Bei Spenden über 100 EUR wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung verlangt. Diese wird Ihnen unaufgefordert zugeschickt.
Vielen Dank für Ihre Spende!